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   FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04   

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FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04 (https://dejure.org/2006,20233)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.02.2006 - II 366/04 (https://dejure.org/2006,20233)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - II 366/04 (https://dejure.org/2006,20233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
    Zu den Anforderungen an eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu den Anforderungen an eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung von Zahlungen an die Eltern als dauernde Lasten; Voraussetzungen für eine Abziehbarkeit von Sonderausgaben; Charakterisierung wiederkehrender Leistungen; Voraussetzung für eine entgeltliche Veräußerungsrente; Maßstab für die Qualifizierung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04
    Die Annahme des Beklagten, dass die Übertragung eines Geldbetrages keine zur Anerkennung dauernder Lasten führende Vermögensübertragung sei, sei durch die Rechtsprechung des Großen Senates des BFH überholt (BFH-Beschluss vom 12.05.2003, Gr S 1/00 BStBl. II 2004, 95).

    Die wiederkehrenden Leistungen dürfen sich nicht als Gegenleistung für das übertragene Vermögen darstellen (BFH-Beschluss vom 12.05.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95 ).

    Wiederkehrende Leistungen, die nicht aus den erzielbaren Nettoerträgen des übernommenen Vermögens gezahlt werden können, sind nicht als dauernde Last abziehbar; sie sind Entgelt für das übernommene Vermögen (BFH-Beschluss vom 12.05.2003, GrS 1/00, BFHE 202, 464 , BStBl II 2004, 95 ).

    Wird ein Grundstück übertragen, das der Übernehmer zu eigenen Wohnzwecken nutzt, gehört der Nutzungsvorteil in Form der ersparten Nettomiete zu den Erträgen des übergebenen Vermögens, wenn die ersparte Nettomiete nicht niedriger ist als die zugesagten wiederkehrenden Leistungen (BFH-Beschluss vom 15.05.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95 ).

  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04
    Auf eine festgelegte Höchstzeit zu leistende Zahlungen stellen grundsätzlich keine zum Sonderausgabenabzug berechtigenden Versorgungsleistungen dar, sondern eine entgeltliche Veräußerungsrente, und zwar selbst dann, wenn die Ratenzahlungen der Versorgung des Veräußerers dienen sollen und das Entgelt nicht nach kaufmännischen Grundsätzen bemessen worden ist (BFH-Urteil vom 31.08.1994, X R 44/93, BFHE 176, 19 , BStBl II 1996, 676 ).

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz lebenslänglicher Zahlungen wird zwar dann gemacht, wenn durch die Zahlungen eine Versorgungslücke überbrückt werden soll, so etwa wenn die Zahlungen bis zum erstmaligen Bezug einer Sozialversicherungsrente oder bis zu einer Wiederverheiratung zu leisten sind (BFH-Urteil vom 26.01.1994, X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633 ; BFH-Urteil vom 31.08.1994, X R 44/93, BFHE 176, 19 , BStBl II 1996, 676 ).

    Auch der Vertrag, über den der BFH in seinem Urteil vom 31.08.1994 ( X R 44/93, BFHE 176, 19 , BStBl II 1996, 676 ) zu befinden hatte, war vorher geschlossen worden, ohne dass der BFH den dortigen Klägern einen Vertrauensschutz zugebilligt hätte.

  • BFH, 13.09.2005 - X B 55/05

    Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04
    Nicht erfasst sind dagegen Vorgänge aus dem Bereich des Denkens, Überlegens, Schlussfolgerns, Urteilens und die fehlerhafte Sachverhaltsermittlung; bereits die mehr als nur theoretische Möglichkeit eines Sach- oder Rechtsirrtums schließt die Anwendbarkeit des § 129 AO aus (BFH-Beschluss vom 13.09.2005, X B 55/05, BFH/NV 2005, 2158 ; BFH-Urteil vom 29.03.1985, VI R 140/81, BStBl. II 1985, 569; BFH-Urteil vom 23.10.2001, IX R 75/98, BFH/NV 2002, 467 ; BFH-Urteil vom 31.07.2002, X R 49/00, BFH/NV 2003, 2 ).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Offenbarkeit, wie die Kläger meinen, eine Erkennbarkeit für den Betroffenen voraussetzt oder nicht (dagegen z.B. BFH-Urteil vom 10.05.1989, I R 104/85, BFH/NV 1990, 478; BFH-Beschluss vom 13.09.2005, X B 55/05, BFH/NV 2005, 2158 ).

  • BFH, 31.05.2005 - X R 26/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Surrogation eines ertraglosen

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 31.05.2005, X R 26/04, BFH/NV 2005, 1789 ) müsse für vor dem Jahr 2004 geschlossene Versorgungsverträge die Verpflichtung zum Erwerb einer ertragbringenden Wirtschaftseinheit nicht im Übergabevertrag selbst enthalten sein, sondern es genüge eine sonstige Absprache.

    Für Verträge, die vor dem Bekanntwerden des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 12.05.2003 geschlossen wurden, genügt es, wie die Kläger zutreffend geltend machen, wenn die Vertragsparteien anlässlich der Übergabe und außerhalb der Übergabeurkunde ihren übereinstimmenden Willen erklären, dass die Versorgungsleistungen aus einer der Art. nach bestimmten Wirtschaftseinheit gezahlt werden sollen (BFH-Urteil vom 31.05.2005, X R 26/04, BFH/NV 2005, 1789 ).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04
    Derartige Verträge führen zu einem vergleichbaren Ergebnis wie der Vorbehalt eines gegenständlich beschränkten Nießbrauchs durch den Übergeber, der mit einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung an den Vermögensübernehmer verbunden ist, weshalb Abzug und Versteuerung der Versorgungsleistungen entsprechend vorgenommen werden sollen (BFH-Beschluss vom 05.03.1990, GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 347).

    Die zu erbringenden Versorgungsleistungen sind als vorbehaltene Vermögenserträge zu charakterisieren, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen, und unterscheiden sich insoweit von Unterhaltsleistungen i.S.v. § 12 Nr. 1 und 2 EStG (BFH-Urteil vom 05.07.1990, GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 ; BFH-Urteil vom 03.03.2004, X R 14/01, BFHE 205, 261 , BStBl II 2004, 826 ).

  • BFH, 30.07.2003 - X R 12/01

    Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04
    Vielmehr wird widerlegbar vermutet, dass die Rente unabhängig vom Wert des übertragenen Vermögens nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und insoweit familiären Charakter hat (BFH-Urteil vom 29.01.1992, X R 193/87, BFHE 167, 95 , BStBl II 1992, 465 ; BFH-Urteil vom 30.07.2003, X R 12/01, BStBl II 2004, 211 ).

    Besteht danach eine subjektive Gleichwertigkeit der Leistungen, so kann eine Veräußerungsrente auch dann vorliegen, wenn die beiderseitigen Leistungen objektiv nicht gleichgewichtig sind, wobei die Anforderungen an den Nachweis eines kaufmännischen Aushandelns des Entgelts nicht überspannt werden dürfen (BFH-Urteil vom 30.07.2003, X R 12/01, BStBl II 2004, 211 ).

  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04
    "Der Betrag i.H.v. 5.400 DM stellt keine dauernde Last i.S. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG dar, sondern gem. § 12 Nr. 2 EStG nichtabzugsfähige Rückzahlungsraten (BFH X R 136/88 vom 27.2.1992).".

    "Der Betrag i.H.v. 2.761 EUR stellt keine dauernde Last i.S. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG dar, sondern gem. § 12 Nr. 2 EStG nichtabzugsfähige Rückzahlungsraten (BFH X R 136/88 vom 27.02.1992).".

  • FG Niedersachsen, 23.08.1982 - V 435/81
    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04
    Wenn das Finanzamt aber in einem Verwaltungsakt erkennbar eine bestimmte Entscheidung treffen wollte, die Entscheidung jedoch aus Nachlässigkeit nicht in den Wortlaut des Verwaltungsaktes aufgenommen hat, wie es aus den genannten Gründen hier der Fall ist, so liegt eine offenbare Unrichtigkeit i.S.d. § 129 AO vor (Urteil des FG Köln vom 19.08.1982, V 219/82 E, EFG 1983, 211; Schwarz-Frotscher, AO , § 129 Rn 4a).
  • FG Köln, 19.08.1982 - V 219/82
    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04
    Wenn das Finanzamt aber in einem Verwaltungsakt erkennbar eine bestimmte Entscheidung treffen wollte, die Entscheidung jedoch aus Nachlässigkeit nicht in den Wortlaut des Verwaltungsaktes aufgenommen hat, wie es aus den genannten Gründen hier der Fall ist, so liegt eine offenbare Unrichtigkeit i.S.d. § 129 AO vor (Urteil des FG Köln vom 19.08.1982, V 219/82 E, EFG 1983, 211; Schwarz-Frotscher, AO , § 129 Rn 4a).
  • BFH, 17.11.1998 - III R 2/97

    Investitionszulage bei Auftragsforschung

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04
    Die Frage, ob dem Finanzamt ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum unterlaufen ist, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalls einschließlich der Aktenlage zu beantworten (BFH-Urteil vom 16.07.2003, X R 37/99, BFHE 203, 14 ; BStBl II 2003, 867; BFH-Urteil vom 17.11.1998, III R 2/97, BFHE 187, 148 ; BStBl II 1999, 62 ).
  • BFH, 10.05.1989 - I R 104/85

    Berichtigung eines Steuerbescheides wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • BFH, 31.07.2002 - X R 49/00

    Offenbare Unrichtigkeit; Ansatz eines zu hohen Ertraganteils einer

  • BFH, 23.10.2001 - IX R 75/98

    Offenbare Unrichtigkeit

  • BFH, 29.03.1985 - VI R 140/81

    Änderungsbescheid - Berichtigung - Offenbare Unrichtigkeit des Erstbescheids -

  • BFH, 16.07.2003 - X R 37/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei nicht beachtetem Grundlagenbescheid

  • BFH, 16.06.2004 - X R 22/99

    Vorweggenommene Erbfolge - Dauernde Last auch bei Übertragung von Geldvermögen?

  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

  • RG, 09.07.1927 - V B 20/27

    Gutsüberlassungsverträge

  • BFH, 16.12.1993 - X R 67/92

    Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe

  • BFH, 26.01.1994 - X R 54/92

    Mindestdauer von als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen

  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

  • BFH, 29.01.1992 - X R 193/87

    Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente

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